Aufenthaltserlaubnis nach Trennung und Scheidung: Was Sie wissen müssen
- 29. März
- 1 Min. Lesezeit
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich getrennt haben, entfällt Ihr Anspruch auf eine
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Diese wird daher aufgehoben, auch
wenn Sie noch nicht offiziell geschieden sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der
Trennung und nicht der Zeitpunkt der Scheidung
Beantragung einer neuen Aufenthaltserlaubnis
Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine neue Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Während des ersten Jahres nach der Trennung, dem sogenannten
Eingliederungsjahr, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen (§ 31
AufenthG) eine neue Aufenthaltserlaubnis erhalten:
• Sie besitzen derzeit noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis zum
Ehegattennachzug.
• Die eheliche Lebensgemeinschaft hat seit mindestens 3 Jahren rechtmäßig
im Bundesgebiet bestanden.
• Ihr Ehepartner war bis zur Trennung im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis,
Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Wenn
Ihr Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, reicht es aus,
dass er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Ob Ihr Lebensunterhalt gesichert ist, spielt im ersten Jahr nach der Trennung keine
Rolle. Sozialhilfebezug ist in dieser Phase unschädlich. Die Regelung des § 31
AufenthG gewährt dem Ehegatten ein eigenständiges Aufenthaltsrecht, um die
zugezogene Person nicht schutzlos zu lassen.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Nach Ablauf des ersten Jahres nach der Trennung können Sie eine Verlängerung
der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die Ausländerbehörde bewilligt diese,
wenn:
• Ihr Lebensunterhalt gesichert ist.
• Keine Ermessensgründe gegen die Verlängerung sprechen, wie zum
Beispiel strafrechtliche Verurteilungen oder der Bezug von Sozialhilfe.
Es ist wichtig, dass Sie in der Regel keine Sozialhilfe mehr beziehen und keine
strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen, um die Verlängerung der
Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Bei Fragen zu Ihrem Aufenthalt nach einer Trennung/Scheidung, stehe ich Ihnen
zur Verfügung. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf und ich prüfe, inwiefern ich
Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich sein kann.
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